Die Mitgliedschaft kann zum Jahresende (bei Neueintritt des dem Eintritt folgenden Jahres) gekündigt werden und muß schriftlich, gerne auch per Email, bis spätestens 30.09. eingegangen sein. Mit der Kündigung erlischt automatisch auch die Mitgliedschaft beim Deutschen Karate Verband. Abweichungen hiervon bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.