Beiträge

Beiträge

Als gemeinnütziger Verein wird das Karate Centrum ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren finanziert. Unsere Beiträge sind im Vergleich zu anderen Schulen in Bezug zum jeweiligen Angebot äußerst wettbewerbsfähig. Die Beiträge staffeln sich nach Alter in Grund- und Modulbeitrag. Die Mitgliedschaft bei den Rhein-Neckar Knights ist nur in Verbindung mit der in Karate, oder der Mitgliedschaft in einem anderen Karateverein, buchbar.

Karate beinhaltet Grundlagen in Form von Kihon, Kata, Bunkai, Selbstverteidigung und Sportkarate.

Sportkarate im Team der Knights ist Wettkampfsport für alle Altersklassen. Die Knights sind das Kumite Wettkampfteam der Metropolregion Rhein-Neckar und streben das höchste Wettkampfniveau der WKF an. Sie bereiten sich an der Knights Akademie, dem Leistungszentrum der Knights, darauf vor.

BANKVERBINDUNG

Sparkasse Heidelberg
BIC: SOLADES1HDB
IBAN: DE04 6725 0020 0009 2226 00

Beiträge des Deutschen Karate Verbandes und des Badischen Sportbundes

Als Mitglied wirst du automatisch beim Deutschen Karate Verband und dem Badischen Sportbund angemeldet. Der hierfür anfallende Jahresbeitrag für das Folgejahr von 25,– wird zum 15.12. mit dem Monatsbeitrag, bei Neueintritt, zusammen mit der Passgebühr in Höhe von 10,–, mit dem ersten Monatsbeitrag eingezogen.

Prüfungsgebühren

Durch regelmäßiges Training erlangst du die Fertigkeiten für die nächste Graduierungsstufe und es besteht die Möglichkeit an einer Kyu-Prüfung teil zu nehmen. Kyu-Prüfungen finden jeweils zum Quartalsende statt. Die Prüfungsgebühr beträgt zur Zeit für jeden Kyu Grad 20,–. Die Kids nehmen am Soundkarate Programm teil. Hier finden Prüfungen in Form von Fitnesstests, Kombitests und Abschlussprüfungen statt. Für die Abschlussprüfung zu einem Kyu Grad wird eine Gebühr von 20,– erhoben, für die zu einem “halben” Kyu-Grad 10,–.

Beitragsabrechnung

Die Mitgliedsbeiträge werden zum 15. eines jeden Monats eingezogen, die Beiträge der Verbände für das Folgejahr zum 15.12, bei Neueintritt zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag. Sollte ein Beitrag einmal nicht eingezogen werden können, wiederholen wir den Einzug zum nächsten Fälligkeitstermin. Bitte beachten Sie, dass bei Rücklastschriften Gebühren entstehen, die wir mitberechnen. Beiträge, die zum Jahresende, bei Kündigung und Vertragsablauf noch nicht beglichen sind, werden unserem Forderungsmanagement übergeben.